Medikamente zur Sterbehilfe

Das Parlament in Wien beschloss am Donnerstagabend mit großer Mehrheit gesetzliche Regeln für die Beihilfe zum Suizid. Die Möglichkeit einer Sterbeverfügung – ähnlich einer Patientenverfügung – steht allerdings nur Menschen offen, die dauerhaft schwer krank sind, und unheilbar Kranken. Aktive Sterbehilfe bleibt verboten. Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids …

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