Medikamente zur Sterbehilfe
Das Parlament in Wien beschloss am Donnerstagabend mit großer Mehrheit gesetzliche Regeln für die Beihilfe zum Suizid. Die Möglichkeit einer Sterbeverfügung – ähnlich einer Patientenverfügung – steht allerdings nur Menschen offen, die dauerhaft schwer krank sind, und unheilbar Kranken. Aktive Sterbehilfe bleibt verboten. Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids …